| |
Bußgeldkatalog
Gilt für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten. Er enthält eine Aufzählung aller Tatbestände, bei deren Zuwiderhandlung eine Geldbuße vorgesehen ist und setzt deren jeweilige Höhe fest. Für das gesamte Bundesgebiet gilt eine einheitlichen Handhabung; ist deshalb auch für die Gerichte verbindlich. Geldbußen ab 40,- werden in das Verkehrszentralregister eingetragen.
---------------------------------------------------------------------------
Wir möchten uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken,
die uns diese Seiten zur Verfügung gestellt haben. Natürlich geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung kostenlos und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Rechtsschutzversicherung Vergleich
|
weitere interessante Lexikas
Rechtsschutz Lexikon
Hausratversicherung Lexikon
Haftpflichtversicherung Lexikon
Rechtsschutzversicherung Bedingungen
Rechtsschutzversicherung Vergleich
|