Berufung / Rechtsmittel
Jede von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeit, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung - meistens durch eine höhere Instanz - nachprüfen zu lassen. Rechtsschutz besteht für alle Instanzen.
Die wichtigsten Rechtsmittel:
· Berufung - dient, soweit sie gesetzlich zulässig ist, der Anfechtung erstinstanzlicher Urteile,
· Revision - dient der Überprüfung eines Urteils durch die jeweils zuständige letzte Instanz (OLG bzw. BGH). Sie ist nur in schwerwiegenden Fällen (hoher Streitwert, schwere Delikte, grundsätzliche Bedeutung) zulässig,
· Beschwerde - z.B. gegen Führerscheinentzug, Kostenentscheidung, Entscheidung in Zwangsvollstreckungsverfahren. Beachte: kurze Frist!
· Rechtsbeschwerde - gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen, besonders in Ordnungswidrigkeits-Verfahren,
· Einspruch - z.B. gegen Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Versäumnisurteil. Beachte: Kurze Frist!
· Widerspruch - z.B. gegen Mahnbescheid (Zahlungsbefehl), einstweilige Verfügung, Anordnung einer Verwaltungsbehörde. Beachte: Kurze Frist!
---------------------------------------------------------------------------
Wir möchten uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken,
die uns diese Seiten zur Verfügung gestellt haben. Natürlich geben wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Rechtsschutzversicherung kostenlos und unverbindlich direkt online zu vergleichen im Rechtsschutzversicherung Vergleich
|