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Beitragsrückvergütung
Die Versicherung kann Ihnen Beiträge zurück zahlen, vorausgesetzt , dass in dem Zeitraum kein Schadenfall eingetreten ist.
Diese Möglichkeit gibt es jedoch in der Rechtschutzversicherung nicht.
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Wir möchten uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken,
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