Beitragsanpassungsklausel (BAK)
Gibt dem Versicherer die Möglichkeit, die Beiträge für laufende Versicherungsverträge anzupassen, wenn eine wesentliche Änderung bezüglich der Leistungen der Versicherung eingetreten ist, z.B. erhöhte Aufwände. Etwa auf Grund von Rechtsanwalts- und Gerichtskostenerhöhungen oder inflationärer Tendenzen.
Ein erhöhter Beitrag darf aber den zur Zeit der Erhöhung geltenden Tarifbeitrag nicht übersteigen. Bei jeder Beitragserhöhung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutz ändert, hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll.
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