Bedingungsanpassung
Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) können von der Versicherung - vor allem zu Gunsten des Versicherten - angepasst werden. Dies tritt etwa ein, wenn
· ein Gesetz geändert wurde, auf dem die ARB beruhen
· sich Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis der zuständigen obersten Bundesbehörden auf den Rechtsschutzvertrag auswirken
· die ARB zu Auslegungszweifeln Anlass geben oder einzelne Vorschriften unwirksam sein sollten.
Ihre Versicherung muss Ihnen jede Änderung ankündigen und Ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen. Dabei müssen sowohl Ihre ursprüngliche Absicht als auch die der Versicherung berücksichtigt werden. Schließlich muss eine Änderung dem Versicherten wirtschaftlich und rechtlich zumutbar sein.
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