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Baurisiko
Wenn Sie Eigentümer oder Besitzer eines Gebäudes oder Gebäudeteiles sind, müssen Sie das sog. Baurisiko versichern. Wegen des üblicherweise hohen Werte müssen Sie dieses gesondert absichern. Die folgenden Fälle des Baurisikos sind nicht versichert:
Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit:
· Planung eines Bauvorhabens
· Architektenvertrag
· Erwerb eines Fertighauses
· Erstellung einer Garage
· Kauf von Baumaterial
· steuerlichen Abschreibungen
· Ausbau eines Dach- oder Kellergeschosses
· Einbau von Möbeln, wenn diese mit dem Gebäude fest verbunden werden, z.B. Küchen oder Schränke
· Anbau eines Balkons
· Ausbau von Stallungen
· Veränderung von Tür- oder Fensterausmaßen
· Finanzierung eines Grundstückserwerbs oder eines Bauvorhabens
Rechtsschutz besteht jedoch bei:
· Kauf eines sog. Altbaues (auch dann, wenn Baumängel Gegenstand der Auseinandersetzung sind)
· Kauf eines unbebauten Grundstücks, dessen Bebauung auch bei Abschluss des Kaufvertrages nicht beabsichtigt ist
· Auseinandersetzungen aus nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen geringeren Umfanges, etwa bei Neueindeckung eines Daches, Anbringung eines zusätzlichen Heizkörpers, Verlegung von Wasseranschlüssen, gartenbaulichen Anlagen
· Auseinandersetzungen aus Bausparverträgen, die ohne beabsichtigten Kauf eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles aus steuerlichen Gründen abgeschlossen wurden.
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Wir möchten uns an dieser Stelle bei Makler24
Versicherungsvergleich bedanken,
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