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Abtretung
Ansprüche auf eine Rechtsschutzleistung können ohne schriftliche Genehmigung der Rechtschutz-Versicherung nicht abgetreten werden. Es ist also nicht möglich, einen bestehenden Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung auf ein Mietwagen-Unternehmen, eine Kfz-Reparaturwerkstatt oder an sog. Unfallhelfer jeder Art abzutreten. Damit soll vermieden werden, dass sich die Versicherung mit fremden Personen an Stelle der versicherten Person über Art und Umfang der Rechtsschutzleistung auseinander setzen muss.
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