Ablehnung des Rechtsschutzes
Wann kann ein Rechtsschutzfall abgelehnt werden?
a) Es handelt sich nicht um einen Rechtsschutzfall
Zwei Beispìele:
· Eine versicherte Reparaturwerkstatt will Rechtsschutz für die Durchsetzung eines an einem Kundenfahrzeug entstandenen Schadens geltend machen
· Ein Selbstständiger verfügt nur über Berufs-Rechtsschutz,
will diesen aber auch für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit
seiner Hausangestellten anwenden 
b) Der Rechtsschutzfall ist vor Abschluss des Vertrages eingetreten
Beispiel:
Wenn Sie 4 Wochen nach Abschluss eines Rechtschutz-Vertrages einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen eine vor Beginn des Rechtschutz-Vertrages begangene Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird
c) Risikoausschluss
Beispiel: Kein Fall für den Rechtsschutz: Sie haben gegen das Halte- oder Parkverbot verstoßen; bei Patentstreitigkeit gilt der Rechtsschutz nicht
d) Als Versicherter haben Sie eine Obliegenheit (Verpflichtung) verletzt
Beispiel: Sie unterrichten absichtlich weder Ihre Rechtschutzversicherung noch Ihren Anwalt über die relevanten Umstände eines Rechtsschutzfalles.
e) Beitragszahlungsverzug
Sie verlieren Ihren Rechtsschutz, wenn Sie nach Aufforderung Ihren Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
f) Rechtsschutz kann abgelehnt werden, wenn keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, diesen durchzusetzen (§ 18, Abs. 1 b ARB2002). Oder wenn der Kostenaufwand für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg (§ 18, Abs.1 a) steht. In beiden Fällen können Sie eine Entscheidung über Ihr Rechtsschutz-Begehren durch einen Schiedsgutachter verlangen.
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